Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird im allgemeinen ein Voranmeldungszeitraum, meistens ein Monat oder ein Quartal, geprüft. Bei der Sichtung sämtlicher Rechnungen und Belege gibt es dabei nur zwei Kategorien: korrekt oder fehlerhaft. Gerne stehe ich Ihnen während der Prüfung beratend zur Seite. Wenn Sie Ihre Buchhaltung von mir führen lassen oder ich wenigstens Ihre Jahresabschlüsse anfertige, können Sie beruhigt sein - dann wird es keine Beanstandungen und böse Überraschungen geben.
Falls das Finanzamt Zweifel an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung hat, kann eine Umsatzsteuer-Nachschau veranlasst werden. Im Unterschied zu anderen Überprüfungen erhalten Sie jedoch keine Ankündigung, sondern der Finanzbeamte steht unangekündigt vor der Tür. Sie dürfen dem Prüfer keinesfalls den Zutritt verweigern, können Ihn aber bitten, mit seiner Arbeit zu warten, bis Ihre Berater anwesend sind. Rufen Sie uns unverzüglich an, wir werden Ihnen sofort behilflich sein.