Unternehmensbewertung

Die Frage, was die eigene Praxis wert ist, wird dann interessant, wenn man die Praxis verkaufen oder vererben will oder wenn man einen Partner mit in die Praxis nehmen möchte. Als Branchenkenner übernehme ich diese Bewertung sowohl anhand aktueller Bewertungsmethoden als auch anhand der Ärztekammermethode.

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird im allgemeinen ein Voranmeldungszeitraum, meistens ein Monat oder ein Quartal, geprüft. Bei der Sichtung sämtlicher Rechnungen und Belege gibt es dabei nur zwei Kategorien: korrekt oder fehlerhaft. Gerne stehe ich Ihnen während der Prüfung beratend zur Seite. Wenn Sie Ihre Buchhaltung von mir führen lassen oder ich wenigstens Ihre Jahresabschlüsse anfertige, können Sie beruhigt sein - dann wird es keine Beanstandungen und böse Überraschungen geben.

Umsatzsteuer-Nachschau

Falls das Finanzamt Zweifel an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung hat, kann eine Umsatzsteuer-Nachschau veranlasst werden. Im Unterschied zu anderen Überprüfungen erhalten Sie jedoch keine Ankündigung, sondern der Finanzbeamte steht unangekündigt vor der Tür. Sie dürfen dem Prüfer keinesfalls den Zutritt verweigern, können Ihn aber bitten, mit seiner Arbeit zu warten, bis Ihre Berater anwesend sind. Rufen Sie uns unverzüglich an, wir werden Ihnen sofort behilflich sein.

Testamentsgestaltung

Es ist unausweichlich: irgendwann geht Ihr Vermögen durch den Todesfall an jemand anderes über. Damit die Steuerlast für die Erben möglichst gering ausfällt, sollten bereits jetzt die Weichen gestellt werden. Gemeinsam mit kooperierenden Anwälten berate ich Sie, damit alles genau nach Ihrem Willen geschehen kann.

Status-Feststellungsverfahren

Im Rahmen eines Status-Feststellungsverfahren wird geprüft, ob man für ein Beschäftigungsverhältnis Lohnsteuer sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen muss. Gerade wenn Ehegatten oder nahe Angehörige in einer Arztpraxis mitarbeiten, stellt sich die Frage nach deren rechtlicher und steuerlicher Situation.
Als Fachberaterin im Gesundheitswesen berate ich Sie so bei Ihrer Personalplanung dahingehend, dass Sie bei einem Feststellungsverfahren keine bösen Überraschungen erleben werden.