Bescheidprüfung

Bescheide des Finanzamts sind nicht immer fehlerlos. Deshalb sollten Sie Bescheide von mir prüfen lassen, damit ich bei Bedarf fristgerecht reagieren und mögliche Rechtsmittel ausschöpfen könnte. Eine Erleichterung wäre es in diesem Zusammenhang, wenn Sie mir die Vollmacht für den Schriftwechsel mit Ihrem Finanzamt übertrügen. Dann ginge die Post zunächst an mich und ich könnte schneller reagieren.

Außenprüfung und Betriebsprüfung

Bei einer Außenprüfung werden die vergangenen drei Jahre, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bis zu den letzten zehn Jahren geprüft. Das Finanzamt kündigt eine Prüfung mindestens 14 Tage im Voraus mit einer Prüfungsanordnung an. Wir haben dann ausreichend Zeit uns gemeinsam gründlich vorzubereiten. Idealerweise lassen Sie bereits sowohl Ihre Finanz- als auch Ihre Lohnbücher von mir führen. Dann haben Sie die ruhige Gewissheit, dass diese Unterlagen einwandfrei sind, wodurch die Arbeit des Prüfers erleichtert und beschleunigt wird.

Arbeitsverträge

Als Fachberaterin im Gesundheitswesen berate ich Sie hinsichtlich der geeigneten Vergütungsmodelle - gerade, wenn Familienangehörige bei Ihnen mitarbeiten sollten. Das ist nicht selten in Arztpraxen und Apotheken der Fall. Wenn es um die Auflösung bestehender Verträge geht, kooperieren wir mit spezialisierten Anwälten.