Klageverfahren Finanzgericht / Rechtsbehelfsverfahren

Bescheide des Finanzamtes und der Steuerbehörden können fehlerhaft sein. Nicht umsonst empfiehlt es sich, die Bescheide durch einen Steuerberater prüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Dem Einspruch wird aber nicht unbedingt Folge geleistet und so landet mancher Fall vor dem Finanzgericht. Mit mir haben Sie jedoch einen kompetenten Steuerberater und Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihr Recht durchzusetzen.

Gewinnermittlung

Gewinnermittlung bedeutet nicht, einfach am Jahresende zu schauen, was unterm Strich rausgekommen ist. Entscheidend ist, dass wir regelmäßig während des Jahres prüfen, wie sich Gewinn und Umsatz entwickeln. Gerade wenn es nicht gut läuft, ist es wichtig, rechtzeitig Fehlentwicklungen auszumachen, gegenzusteuern und langfristig die Unternehmensstrategie anzupassen. Dazu benötigen Sie einen zuverlässigen Partner mit langjähriger Berufserfahrung, der sich zusätzlich durch fundierte Branchenkenntnisse auszeichnet.

Gehaltsspiegel

Gutes Personal hat seinen Preis. Welchen, das kann ich Ihnen dank entsprechender Gehaltsspiegel sagen, unabhängig davon, ob es sich um AZP, ZMP, ZMF, ZMV oder verwandte Berufe handelt. Darüber hinaus kenne ich die Faktoren, die eine Heraufstufung oder eine Herabstufung des Gehalts rechtfertigen. Lassen Sie sich beraten, damit nicht unnötig hohe Personalausgaben entstehen.

Finanzierungsberatung

Die Anschaffung kostenintensiver Geräte wird meist über Kredite finanziert. Da ist es meine Aufgabe als Fachberater im Gesundheitswesen, für Sie die passende Finanzierung zu finden, die auch Ihrem Vermögensstatus gerecht werden. Auf der Grundlage von Darlehensanalysen und Liquiditätsberechnungen berate ich Sie und führe selbstverständlich auch auf Wunsch die Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank.

Existenzgründung

Bevor Sie als Arzt freiberuflich tätig werden, müssen diverse grundlegende Entscheidungen getroffen werden, bei denen ich Ihnen als Fachberaterin im Gesundheitswesen beratend zur Seite stehe: kommt eine Neugründung oder eine Praxisübernahme, Einzelpraxis, BAG oder ÜBAG in Frage? Falls Sie eine eigene Praxis gründen möchten: Wo möchten Sie sich niederlassen? Welches Personal benötigen Sie zu Beginn? Welches Behandlungskonzept verfolgen Sie? Alle diese Fragen beeinflussen maßgeblich Ihren Finanzbedarf und werden bei der Erstellung eines fundierten Finanzierungskonzepts berücksichtigt.