Umsatzsteuer-Nachschau

Falls das Finanzamt Zweifel an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung hat, kann eine Umsatzsteuer-Nachschau veranlasst werden. Im Unterschied zu anderen Überprüfungen erhalten Sie jedoch keine Ankündigung, sondern der Finanzbeamte steht unangekündigt vor der Tür. Sie dürfen dem Prüfer keinesfalls den Zutritt verweigern, können Ihn aber bitten, mit seiner Arbeit zu warten, bis Ihre Berater anwesend sind. Rufen Sie uns unverzüglich an, wir werden Ihnen sofort behilflich sein.