Außenprüfung und Betriebsprüfung

Bei einer Außenprüfung werden die vergangenen drei Jahre, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bis zu den letzten zehn Jahren geprüft. Das Finanzamt kündigt eine Prüfung mindestens 14 Tage im Voraus mit einer Prüfungsanordnung an. Wir haben dann ausreichend Zeit uns gemeinsam gründlich vorzubereiten. Idealerweise lassen Sie bereits sowohl Ihre Finanz- als auch Ihre Lohnbücher von mir führen. Dann haben Sie die ruhige Gewissheit, dass diese Unterlagen einwandfrei sind, wodurch die Arbeit des Prüfers erleichtert und beschleunigt wird.