Glossar
Arbeitsverträge
Als Fachberaterin im Gesundheitswesen berate ich Sie hinsichtlich der geeigneten Vergütungsmodelle - gerade, wenn Familienangehörige bei Ihnen mitarbeiten sollten. Das ist nicht selten in Arztpraxen und Apotheken der Fall. Wenn es um die Auflösung bestehender Verträge geht, kooperieren wir mit spezialisierten Anwälten.
Außenprüfung und Betriebsprüfung
Bei einer Außenprüfung werden die vergangenen drei Jahre, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bis zu den letzten zehn Jahren geprüft. Das Finanzamt kündigt eine Prüfung mindestens 14 Tage im Voraus mit einer Prüfungsanordnung an. Wir haben dann ausreichend Zeit uns gemeinsam gründlich vorzubereiten. Idealerweise lassen Sie bereits sowohl Ihre Finanz- als auch Ihre Lohnbücher von mir führen. Dann haben Sie die ruhige Gewissheit, dass diese Unterlagen einwandfrei sind, wodurch die Arbeit des Prüfers erleichtert und beschleunigt wird.
Bescheidprüfung
Bescheide des Finanzamts sind nicht immer fehlerlos. Deshalb sollten Sie Bescheide von mir prüfen lassen, damit ich bei Bedarf fristgerecht reagieren und mögliche Rechtsmittel ausschöpfen könnte. Eine Erleichterung wäre es in diesem Zusammenhang, wenn Sie mir die Vollmacht für den Schriftwechsel mit Ihrem Finanzamt übertrügen. Dann ginge die Post zunächst an mich und ich könnte schneller reagieren.
Existenzgründung
Bevor Sie als Arzt freiberuflich tätig werden, müssen diverse grundlegende Entscheidungen getroffen werden, bei denen ich Ihnen als Fachberaterin im Gesundheitswesen beratend zur Seite stehe: kommt eine Neugründung oder eine Praxisübernahme, Einzelpraxis, BAG oder ÜBAG in Frage? Falls Sie eine eigene Praxis gründen möchten: Wo möchten Sie sich niederlassen? Welches Personal benötigen Sie zu Beginn? Welches Behandlungskonzept verfolgen Sie? Alle diese Fragen beeinflussen maßgeblich Ihren Finanzbedarf und werden bei der Erstellung eines fundierten Finanzierungskonzepts berücksichtigt.
Finanzierungsberatung
Die Anschaffung kostenintensiver Geräte wird meist über Kredite finanziert. Da ist es meine Aufgabe als Fachberater im Gesundheitswesen, für Sie die passende Finanzierung zu finden, die auch Ihrem Vermögensstatus gerecht werden. Auf der Grundlage von Darlehensanalysen und Liquiditätsberechnungen berate ich Sie und führe selbstverständlich auch auf Wunsch die Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank.
Gehaltsspiegel
Gutes Personal hat seinen Preis. Welchen, das kann ich Ihnen dank entsprechender Gehaltsspiegel sagen, unabhängig davon, ob es sich um AZP, ZMP, ZMF, ZMV oder verwandte Berufe handelt. Darüber hinaus kenne ich die Faktoren, die eine Heraufstufung oder eine Herabstufung des Gehalts rechtfertigen. Lassen Sie sich beraten, damit nicht unnötig hohe Personalausgaben entstehen.
Gewinnermittlung
Gewinnermittlung bedeutet nicht, einfach am Jahresende zu schauen, was unterm Strich rausgekommen ist. Entscheidend ist, dass wir regelmäßig während des Jahres prüfen, wie sich Gewinn und Umsatz entwickeln. Gerade wenn es nicht gut läuft, ist es wichtig, rechtzeitig Fehlentwicklungen auszumachen, gegenzusteuern und langfristig die Unternehmensstrategie anzupassen. Dazu benötigen Sie einen zuverlässigen Partner mit langjähriger Berufserfahrung, der sich zusätzlich durch fundierte Branchenkenntnisse auszeichnet.
Klageverfahren Finanzgericht / Rechtsbehelfsverfahren
Bescheide des Finanzamtes und der Steuerbehörden können fehlerhaft sein. Nicht umsonst empfiehlt es sich, die Bescheide durch einen Steuerberater prüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Dem Einspruch wird aber nicht unbedingt Folge geleistet und so landet mancher Fall vor dem Finanzgericht. Mit mir haben Sie jedoch einen kompetenten Steuerberater und Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihr Recht durchzusetzen.
Lohnsteuerprüfung
Auch Lohnsteuerprüfungen werden vom Finanzamt meist 14 Tage im Voraus angekündigt. Wir haben dann ausreichend Zeit uns gemeinsam gründlich vorzubereiten. Gerne übernehme ich die Betreuung dieser Prüfung, unabhängig davon, ob ich die Lohnbuchhaltung für Sie erledige oder nicht.
Medizinrecht
Im Bereich Medizinrecht arbeite ich mit spezialisierten Anwälten zusammen. Wir beraten Sie gemeinsam, wenn es Probleme zwischen Ihnen und Patienten gibt.
Sanierungsberatung
Hier geht es nicht um die bauliche Sanierung der Praxis. Wenn Sie nicht mehr wissen, was Sie ändern sollen, damit am Ende des Monats auch genug für Sie übrig bleibt, ist es Zeit, eine fundierte Ist-Analyse durch einen Fachberater im Gesundheitswesen durchführen zu lassen. Auf deren Basis kann eine Restrukturierung Ihrer Praxis oder Ihres Labors in Angriff genommen werden, damit Ihre Arbeit sich langfristig auch wieder für Sie rechnet.
Selbstanzeige
Wenn Sie sich steuerrechtlich in der Vergangenheit etwas zu Schulden haben kommen lassen, das bislang aber noch nicht entdeckt wurde, kann eine Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Eine solche Selbstanzeige ist ein komplexer Vorgang, bei dem man viele Fehler machen kann, die letztendlich doch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können. Lassen Sie sich daher von erfahrenen Partnern begleiten, die Ihnen darüber hinaus helfen, Steuerprobleme zukünftig zu vermeiden.
Sozialversicherungsprüfung
Spätestens alle vier Jahre steht einem Arbeitgeber mit festangestellten Arbeitnehmern eine Sozialversicherungsprüfung in Haus. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Meldungen bzgl. der Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Gerne stehe ich Ihnen hier beratend zur Seite und bereite Ihre Unterlagen entsprechend vor.
Status-Feststellungsverfahren
Im Rahmen eines Status-Feststellungsverfahren wird geprüft, ob man für ein Beschäftigungsverhältnis Lohnsteuer sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen muss. Gerade wenn Ehegatten oder nahe Angehörige in einer Arztpraxis mitarbeiten, stellt sich die Frage nach deren rechtlicher und steuerlicher Situation.
Als Fachberaterin im Gesundheitswesen berate ich Sie so bei Ihrer Personalplanung dahingehend, dass Sie bei einem Feststellungsverfahren keine bösen Überraschungen erleben werden.
Testamentsgestaltung
Es ist unausweichlich: irgendwann geht Ihr Vermögen durch den Todesfall an jemand anderes über. Damit die Steuerlast für die Erben möglichst gering ausfällt, sollten bereits jetzt die Weichen gestellt werden. Gemeinsam mit kooperierenden Anwälten berate ich Sie, damit alles genau nach Ihrem Willen geschehen kann.
Umsatzsteuer-Nachschau
Falls das Finanzamt Zweifel an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung hat, kann eine Umsatzsteuer-Nachschau veranlasst werden. Im Unterschied zu anderen Überprüfungen erhalten Sie jedoch keine Ankündigung, sondern der Finanzbeamte steht unangekündigt vor der Tür. Sie dürfen dem Prüfer keinesfalls den Zutritt verweigern, können Ihn aber bitten, mit seiner Arbeit zu warten, bis Ihre Berater anwesend sind. Rufen Sie uns unverzüglich an, wir werden Ihnen sofort behilflich sein.
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird im allgemeinen ein Voranmeldungszeitraum, meistens ein Monat oder ein Quartal, geprüft. Bei der Sichtung sämtlicher Rechnungen und Belege gibt es dabei nur zwei Kategorien: korrekt oder fehlerhaft. Gerne stehe ich Ihnen während der Prüfung beratend zur Seite. Wenn Sie Ihre Buchhaltung von mir führen lassen oder ich wenigstens Ihre Jahresabschlüsse anfertige, können Sie beruhigt sein - dann wird es keine Beanstandungen und böse Überraschungen geben.
Unternehmensbewertung
Die Frage, was die eigene Praxis wert ist, wird dann interessant, wenn man die Praxis verkaufen oder vererben will oder wenn man einen Partner mit in die Praxis nehmen möchte. Als Branchenkenner übernehme ich diese Bewertung sowohl anhand aktueller Bewertungsmethoden als auch anhand der Ärztekammermethode.
Unternehmensnachfolge - Notfallmanagement
Mit viel Engagement haben Sie sich Ihre Arztpraxis aufgebaut. Da sollte es Ihnen nicht egal sein, wie es mit der Praxis weitergeht, wenn Sie sich zur Ruhe setzen oder Sie sich aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen müssen. Auch für Ihren Todesfall sollte alles geregelt sein, damit Ihre Erben nicht durch zu hohe Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern belastet werden. Als Fachberater im Gesundheitswesen finde ich gemeinsam mit kooperierenden Anwälten eine individuelle Strategie für Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Vergütungsberatung
Unabhängig vom festen Gehalt können Sie mit anderen Arten von Vergütungen die Leistungen Ihrer Angestellten honorieren. Damit diese Zusatzleistungen keine steuerlichen Nachteile nach sich ziehen, lassen Sie sich am besten beraten, welche Vergütungsmethode welche Vorteile mit sich bringt. Als Branchenkenner erarbeite ich Ihnen individuelle Modelle für Ihre Mitarbeiter.
Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Als Fachberater im Gesundheitswesen finde ich gemeinsam mit Ihnen die passende Rechtsform und lasse dabei selbstverständlich wirtschaftliche Aspekte sowie berufliche und private Verhältnisse nicht unberücksichtigt.
Wirtschaftsmediation
Manchmal entwickeln sich im Berufsalltag Konflikte, die die Betroffenen ohne fremde Hilfe nicht lösen können. Bevor man sich vor Gericht wiederfindet, sollte man rechtzeitig einen Mediator einschalten. Als Branchenkenner weiß ich um typisches Konfliktpotential innerhalb von Arztpraxen oder im Rahmen von Nachfolgekonflikten. Ich kann daher helfen, zügig eine allgemeinverträgliche Lösung zu finden.
Zukünftige Steuerbelastung
Aussagen über künftige Steuerbelastungen sind durchaus seriös, wenn ich als Fachberater im Gesundheitswesen Ihre aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen analysiere und interpretiere. Damit erkenne ich rechtzeitig, mit welchen Maßnahmen Ihre zukünftige Steuerlast gemindert werden kann und entwickele gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.